Die auf Umweltrecht spezialisierte Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer (Frankfurt a. Main) kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass der Bundestag verfassungsrechtlich die rechtliche Möglichkeit besitzt, den Verkehrsflughäfen bereits gewährte Flugrechte zu streichen, wenn dies notwendig ist, um das übergeordnete Ziel des Klimaschutzes zu fördern.
Das im Auftrag der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) erstellte Gutachten stützt damit die politische Forderung nach einer Absenkung der Flugrechte auf den deutschen Verkehrsflughäfen um 20 Prozent bis zum Jahr 2030.
Angesichts des Ziels der Bundesregierung, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, ist der Eingriff in die Rechte der Flughafenbetreiber verhältnismäßig und notwendig. Alternative Antriebsstoffe werden im nächsten Jahrzehnt nicht, oder nur in geringem Umfang zur Verfügung stehen.
Um die Klimaziele nicht zu gefährden, bleibt als einziger Weg eine Reduzierung des Angebots an Flugrechten.
Download: BVF Rechtsgutachten zur Reduktion von Start- und Landerechten (Slots)