Der Unterstützerkreis der Kampagne „minus20bis2030“ hat Zuwachs bekommen.

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow stellt sich hinter die Forderung. Die Gemeinde liegt in der Einflugschneise des Flughafens Berlin-Brandenburg. Bürgermeister Michael Schwuchow begründete seine Unterstützung der Kampagne damit, dass vor allem innerdeutsche Flüge überflüssig sind. „Ich sehe es als ein realistisches Ziel, die Zahl der Flüge um zwanzig Prozent zu reduzieren bis 2030“, betont der Bürgermeister in einem Gespräch mit rbb.

Quelle: https://rbbmediapmdp-a.akamaihd.net/content/f5/6f/f56f202b-9667-42e1-855e-b3423cdfa8db/f56f202b-9667-42e1-855e-b3423cdfa8db_hd1080-avc1080.mp4

Letzte Generation zahlt an Lufthansa – unter einer Bedingung

Die Lufthansa-Tochter Eurowings fordert einem Bericht der „Bild am Sonntag“ zufolge 740.000 EuroSchadensersatz von Klima-Aktivisten der Letzten Generation wegen deren Protestaktionen an deutschen Flughäfen. Dabei geht es um Störaktionen, bei denen im Juli dieses Jahres die Flughäfen Hamburg, Düsseldorf und Berlin über Stunden lahmgelegt wurden.

Mitglieder der Gruppe Letzte Generation haben der Lufthansa nach Schadenersatzforderungen wegen Protestaktionen ein „Angebot“ gemacht. Sie seien bereit, die geforderten 740.000 Euro Schadenersatz zu zahlen, teilten die Klimaaktivisten am Montag mit. Im Gegenzug müsse die Lufthansa die jährlichen sozialen Kosten des CO2-Ausstoßes begleichen. Dies sind nach Darstellung der Aktivisten rund sechs Milliarden Euro pro Jahr.

Lufthansa soll 6 Milliarden Euro Klima-Schaden ausgleichen.

„Sollte die Lufthansa bereit sein, den durch sich verursachten Schaden an der Allgemeinheit zu begleichen, wären wir im gleichen Zuge dazu bereit, ihren Forderungen gegen uns nachzukommen“, schrieb die Letzte Generation in ihrem Statement, das sie mit „Hand drauf, liebe Lufthansa“ überschrieb. Weiter hieß es darin: „Verzichtet die Lufthansa fortan darauf, die Klimakatastrophe durch massive CO2 Emissionen weiter zu befeuern, kommen wir einander auch in Zukunft nicht mehr in die Quere.“

Quelle: https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-nord/article240831134/Lufthansa-fordert-740-000-Euro-von-Klimaaktivisten.html

Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge. Bundesvereinigung stellt alle Subventionen im Luftverkehr in Frage.

Die Bundesregierung plant offenbar, innerdeutsche Flüge mit einer Kerosinsteuer zu belegen. Dies sei Teil der Einigung über den Bundeshaushalt 2024.

Die Spitzen der Ampel-Koalition streben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge an. Zudem sollen Steuervergünstigungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gestrichen werden, der sogenannte Agrardiesel. Das ist Teil der Einigung über den Bundeshaushalt 2024.

Bisher ist im gewerblichen Luftverkehr eingesetztes Kerosin von der Energiesteuer befreit. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können sich einen Teil der für ihren Kraftstoffverbrauch gezahlten Energiesteuer auf Antrag zurückerstatten.

Für Carl Ahlgrimm, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm ist die Einführung einer nationalen Kerosinsteuer ein erster wichtiger Schritt zum Abbau klimaschädlicher Subventionen im Verkehrssektor. Die Mineralölsteuerbefreiung des besonders klimaschädlichen Luftverkehrs trägt zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber Bahn und Bussen bei.

Ahlgrimm fordert eine Lösung in der EU, „es sollten alle Steuervergünstigungen für den Luftverkehr möglichst auf europäischer Ebene abgeschafft werden.“

Als ergänzenden Schritt muss die Bundesregierung endlich das Gesetz zur Luftverkehrssteuer ändern, damit die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel für den Luftverkehr nicht mehr bei 1,75 Mrd. Euro gedeckelt werden und der Emissionshandel somit seine volle Wirkung entfalten kann. Darüber hinaus sollte die im Koalitionsvertrag beschlossene Überprüfung der Luftverkehrsabgabe endlich angegangen werden und insbesondere Kurzstrecken mit deutlich höheren Abgaben belegt werden.

„Alle diese Maßnahmen unterstützen auch die BVF-Kampagne „Minus 20% bis 2030“, wonach die Zahl der planbaren Starts und Landungen an den deutschen Verkehrsflughäfen bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden sollte“, resümiert Ahlgrimm.

Quelle: https://www.fluglaerm.de/pressemeldung/einfuehrung-einer-nationalen-kerosinsteuer-erster-wichtiger-schritt-zum-abbau-klimaschaedlicher-subventionen/

Es ist an der Zeit, zu begrenzen, wie oft wir ins Ausland reisen – „Kohlenstoffpässe“ könnten die Antwort sein

Der Sommer und Herbst 2023 war für den Luftverkehr europaweit rekordverdächtig. Bis Ende Juli erreichten die internationalen Touristenankünfte weltweit 84% des Niveaus vor der Pandemie. In einigen europäischen Ländern wie Frankreich, Dänemark und Irland übertraf die Tourismusnachfrage sogar das Niveau vor der Pandemie.

Für Ross Bennett-Cook von der University of Westminster sorgt eine Rückkehr zum Status Quo für Bedenken, ob der bereits schlimmen ökologischen und sozialen Folgen.

Der Tourismus ist Teil des Problems. Der Tourismussektor erzeugt etwa ein Zehntel der Treibhausgasemissionen, die die Klimakrise vorantreiben.

Die negativen Auswirkungen des Tourismus auf die Umwelt sind so schwerwiegend geworden, dass eine drastische Änderung unserer Reisegewohnheiten unvermeidlich sind. In einem Bericht aus dem Jahr 2023, der die Zukunft des nachhaltigen Reisens analysierte, schlug der Reiseveranstalter Intrepid Travel vor, dass „Kohlenstoffpässe“ bald Realität werden, wenn die Tourismusbranche zu überleben hofft.

Die Idee eines CO2-Passes konzentriert sich darauf, dass jedem Reisenden eine jährliche CO2-Zulage zugewiesen wird, die er nicht überschreiten darf. Diese Zulagen kann dann „rationiert“ eingesetzt werden.

Quelle: https://theconversation.com/its-time-to-limit-how-often-we-can-travel-abroad-carbon-passports-may-be-the-answer-216503

Bundesrechnungshof wirft Verkehrsminister Wissing klimapolitisches Versagen vor

Der Bundesrechnungshof stellt Bundesverkehrsminister Volker Wissing ein vernichtendes Zeugnis aus. Die Prüfer werfen Wissing nach einem Medienbericht vor, seiner gesetzlichen Verantwortung nicht nachzukommen und gegen das Haushaltsrecht zu verstoßen.

Kritik und Adressat sind nicht neu, der Absender eher ungewöhnlich.

Der Bundesrechnungshof wirft Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) Versagen beim Klimaschutz vor. „Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird seiner Verantwortung für den Klimaschutz im Sektor Verkehr nicht gerecht“, schreiben die Prüfer in einem neuen Gutachten. Das berichtet das Magazin der „Spiegel“.

Das Ministerium versäume es regelmäßig darzulegen, wie viel Treibhausgas mit beschlossenen Maßnahmen eingespart werden könne. „Damit fehlt eine wesent­liche Voraussetzung sowohl auf der Ebene der einzelnen Maßnahmen als auch auf der übergeordneten Ebene des Verkehrssektors“, zitiert das Magazin aus dem Gutachten. Ohne diese blieben die eingesetzten Steuerungsinstrumente wirkungslos. Um seiner gesetzlichen Verantwortung gerecht zu werden, „muss das BMDV unverzüglich die Klimaschutzmaßnahmen aktiv steuern“, heiße es weiter.

Die Rechnungsprüfer monieren demnach, dass trotz der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, die für die Jahre von 2020 an sinkende Emissionen vorsehen, der Kohlendioxidausstoß im Verkehr gestiegen sei. „Das BMDV hat hierzu beigetragen.“ So habe Wissings Ministerium zwar ausgewertet, welchen Beitrag verschiedene Maßnahmen zur CO₂-Reduktion leisten könnten, diese aber dann zum Teil nicht berücksichtigt.

Der Rechnungshof kritisiere zudem, dass das Ministerium es versäumt habe, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorzunehmen, die systematisch untersucht hätte, mit welchen Maßnahmen die Einsparziele mit dem geringsten Ressourceneinsatz zu erreichen gewesen wären. Damit habe Wissing „gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen“, tadeln demnach die Prüfer.

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/versagen-beim-klimaschutz-bundesrechnungshof-stellt-verkehrsminister-vernichtendes-zeugnis-aus-10619023.html

Gutachten untermauert politische Forderung nach einer Reduzierung der Flugrechte

Die auf Umweltrecht spezialisierte Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer (Frankfurt a. Main) kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass der Bundestag verfassungsrechtlich die rechtliche Möglichkeit besitzt, den Verkehrsflughäfen bereits gewährte Flugrechte zu streichen, wenn dies notwendig ist, um das übergeordnete Ziel des Klimaschutzes zu fördern.

Das im Auftrag der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) erstellte Gutachten stützt damit die politische Forderung nach einer Absenkung der Flugrechte auf den deutschen Verkehrsflughäfen um 20 Prozent bis zum Jahr 2030.

Angesichts des Ziels der Bundesregierung, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, ist der Eingriff in die Rechte der Flughafenbetreiber verhältnismäßig und notwendig. Alternative Antriebsstoffe werden im nächsten Jahrzehnt nicht, oder nur in geringem Umfang zur Verfügung stehen.

Um die Klimaziele nicht zu gefährden, bleibt als einziger Weg eine Reduzierung des Angebots an Flugrechten.

Download: BVF Rechtsgutachten zur Reduktion von Start- und Landerechten (Slots)