Lutz P., 41564 Kaarst

Die Güterabwägung zwischen wirtschaftlichen Überlegungen und dem Recht der Bürger auf eine ausreichende Nachtruhe kann nicht zunehmend an den wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet sein. Das recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, dass nicht zur Disposition gestellt werden kann!